Ferienwohnungen auf dem Nutztier-Arche Hof Steindamm, Ahrensbök

  Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für private Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis, Nebenkosten und Zahlung

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser, Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher) enthalten. Werden ausdrücklich Zusatzleistungen vereinbart (z. B. Kinderbett, Benutzung von Waschmaschine und/oder Trockner o. a.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt. Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises wird bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 30 Tage, wird der Mietpreis in einem Betrag bei Buchung fällig. Stornierungskosten sind sofort fällig. Ohne vollständige Bezahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf die gebuchte Leistung. Der Vermieter kann ihm die Übergabe des Objekts bei Mietbeginn verweigern.

3. Kaution

Als Kaution zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit in Höhe von € 100,-- für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist am Anreisetag bei der Übernahme der Ferienwohnung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

4. Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter bitte mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.

Late- Check-out: Für Abreisen nach 11 Uhr berechnen wir  pauschal 25 Euro für eine Verlängerung bis vier Stunden. Early Check in ist bei Verfügbarkeit des Mietobjektes kostenfrei möglich.

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

25% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Mietbeginn, (mindestens jedoch EURO 50,--)

60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 23. und bis zum 29. Tag vor Mietbeginn

90% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 22. Tag vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Rücktrittsgebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülen, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder in der Kläranlage auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. der benannten Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Bei dieser Ferienwohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist deshalb bitte nur außerhalb des Gebäudes gestattet.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Die Ferienwohnung hat einen dazugehörigen PKW-Stellplatz. Für eventuelle Beschädigungen der Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung seitens des Vermieters übernommen.

10. Tierhaltung

Tiere dürfen bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters (im Mietvertrag) gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu Rücksichtnahme auf Mitbewohner bzw. Anwohner aufgefordert. Rundfunk-, Fernseh- und Audiogeräte sind deshalb auf Zimmerlautstärke zu betreiben.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese Vertrages gewollt haben würden, wenn sie diese Punkte bedacht hätten.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand Ahrensbök 01.01.2020

 

 

 

Nach Tierdrama in Eutin - Ente „Verdi“ frisst wieder

vom 4. Februar 2014

Aus der Redaktion des Ostholsteiner Anzeigers

Nach der Rettung des Erpels auf dem Teich im Eutiner Schlossgarten geht es dem Tier besser. „Verdi“ findet sogar schon wieder Gefallen am anderen Geschlecht.

 

„Verdi“ (Mitte) geht es langsam besser. Foto: Thorsten Heide

Eutin | Die in der vorigen Woche am Teich des Schlossgartens eingefangene Ente hat sich von ihren Strapazen erholt. Das Tier, das sich mittlerweile als Pommernlaufenten-Erpel herausgestellt hat, hatte einen Feuerwehreinsatz ausgelöst, weil Spaziergänger fürchteten, es könnte festfrieren. Zuvor hatte der Erpel nahezu regungslos auf der Eisfläche des Teiches gesessen und nicht gefressen. Im Tierheim vermutete man daher, er könnte sein verschwundenes Partnertier vermissen und übergab ihn an den Archehof Steindamm in Ahrensbök. Von hier verkündete Besitzer Thorsten Heide gestern die frohe Kunde: „Der Erpel hat endlich wieder Appetit und hofiert zufrieden unsere Entendamen.“ Er wurde auf den Namen Verdi getauft.

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Tierdrama im Eutiner Schlossgarten - Trauernde Ente droht festzufrieren

vom 29. Januar 2014

Aus der Redaktion des Ostholsteiner Anzeigers

Weil sie ihren Partner vermisste, rührte sich das Tier auf dem zugefrorenen Teich des Schlossgartens mehrere Tage nicht von der Stelle. Die Feuerwehr fing die Pommernente ein und brachte sie ins Tierheim.

 

Eutin - Es waren herzzerreißende Bilder, die sich den Spaziergängern in den vergangenen Tagen im Schlossgarten boten. Auf einem zugefrorenen Teich saß eine einsame Pommernente – anscheinend regungslos. Was die Passanten vermutlich nicht wussten: Sie trauert um ihren verschwundenen Partner. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie einen schmerzhaften Schicksalsschlag verkraften müssen, als ihr damaliger Erpel von einem streunenden Hund gerissen wurde. Ob ihrem neuen Partner das gleiche Unglück ereilte, ist unklar.

Fest steht nur, dass sich die Pommernente in ihrer Trauer auch vom Wintereinbruch nicht abbringen ließ. Schließlich drohte sie sogar festzufrieren, was am Montagabend für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Eutin sorgte. Vier Kameraden rückten mit zwei Fahrzeugen aus, um das Tier aus seiner gefährlichen Lage zu befreien. „Wir haben einen Kameraden in einen Überlebensanzug gesteckt und ihn gesichert über den gefrorenen Teich zu der Ente vorgeschickt“, berichtet der stellvertretende Wehrführer Klaus-Peter Lundius.

Ganz so einfach wollte sich Ente jedoch nicht fangen lassen und flüchtete in die Büsche am Ufer. „Dort haben wir sie dann mit Hilfe eines Netzes eingefangen.“ Nach Rücksprache mit der Polizei wurde die Ente in die Obhut des Tierschutzvereins Eutin gegeben, wo sich ihr Zustand gestern nicht verbesserte. „Sie frisst nichts und vermisst ihren Partner“, sagte Barbara Mohr vom Tierschutzverein. Da es sich bei der Pommernente eigentlich um ein Haustier handelt, das in freier Wildbahn nur selten vorkommt, dürfte sich die Suche nach einem neuen Partner schwierig gestalten. Der Tierschutzverein überlegt deshalb, die Pommernente an den Tierpark Warder zu übergeben, wo Artgenossen leben.

von Julian Heldt
erstellt am 29.Jan.2014 | 00:33 Uhr

 

Toll, Verdi hat Nachwuchs bekommen. Die Kleinen sind da und wer zuerst kommt, der hat jetzt die einmalige Chance einen kleinen Verdi oder gar eine Verdine bei uns zu erstehen.

 

Echte Ahrensböker Laufenten  sind das – und wie die Ahrensböker über sich sagen, Ahrensböker sind schon ein besonderes Völkchen.